UVV-Prüfung

Ihre Pflicht als Gewerbetreibender

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    UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

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      Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen und deren Zustand zu dokumentieren. Geprüft werden u. a. die Verkehrssicherheit, An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.
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        Ihr Nutzfahrzeuge Service Partner hat die geforderte Sachkunde und sorgt mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht. Bitte beachten Sie: Die Prüfergebnisse sind gemäß § 57 Abs. 2 der UVV „Fahrzeuge“ schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeug mitzuführen.
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          Verbinden Sie doch einfach das Notwendige mit dem Praktischen: Wenn ein Routinebesuch bei uns ansteht, da die Hauptuntersuchung oder eine Inspektion für Ihr Nutzfahrzeug vorgesehen ist, dann nutzen Sie den Termin für die UVV-Prüfung doch einfach mit. Sollte Ihr Nutzfahrzeuge Service Partner feststellen, dass eine Reparatur zur Einhaltung der UVV-Richtlinien notwendig ist, kann er diese – nach Absprache mit Ihnen – sofort erledigen. Das spart Zeit und Geld für eventuelle Folgetermine.
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            UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

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              Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen und deren Zustand zu dokumentieren. Geprüft werden u. a. die Verkehrssicherheit, An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.
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                  Verbinden Sie doch einfach das Notwendige mit dem Praktischen: Wenn ein Routinebesuch bei uns ansteht, da die Hauptuntersuchung oder eine Inspektion für Ihr Nutzfahrzeug vorgesehen ist, dann nutzen Sie den Termin für die UVV-Prüfung doch einfach mit. Sollte Ihr Nutzfahrzeuge Service Partner feststellen, dass eine Reparatur zur Einhaltung der UVV-Richtlinien notwendig ist, kann er diese – nach Absprache mit Ihnen – sofort erledigen. Das spart Zeit und Geld für eventuelle Folgetermine.
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