THG-Prämie

Alles über die  THG-Prämie

Wer ein vollelektrisches Fahrzeug (BEV) besitzt, kann seit dem Jahr 2022 bei dem sog. Quotenhandel eine Prämie von mehreren hundert Euro jährlich erhalten. Seit Anfang 2022 gibt es die Möglichkeit, den Fahrstrom für vollelektrische Fahrzeuge am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie zu vermarkten: Der Halter erhält für die Veräußerung einer pauschalisierten Strommenge seines vollelektrischen Fahrzeugs im Quoten-Handelssystem eine finanzielle Kompensation. Grundlage für den Handel ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken.

Die Höhe der jeweiligen THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest. Schafft ein Mineralölunternehmen die jährliche Quoten nicht mehr, muss es Strafe zahlen – oder Verschmutzungsrechte nachkaufen, um die gesetzlichen Vorgaben zumindest auf dem Papier zu erfüllen. Seit Anfang 2022 dürfen auch Halterinnen und Halter von vollelektrischen Fahrzeugen das von ihnen eingesparte CO₂ „weiterverkaufen“. Zwischenhändler übernehmen die Abwicklung. Diese bündeln die CO₂- Minderung vieler Halterinnen und Halter von vollelektrischen Fahrzeugen und verkaufen diese dann im Paket weiter.


Wichtig:
Plug-in Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können. Die THG-Prämie kann jährlich für das gleiche Fahrzeug beantragt werden, solange man im Fahrzeugschein (ZBI) als Halter eingetragen ist. Selbst bei Verkauf kann man im laufenden Jahr noch die Prämie erhalten. Bei der Beantragung reicht nach aktuellem Stand eine Kopie der ZBI als Halterbeleg aus. Die Prämie kann von Privatpersonen sowie von Unternehmen beantragt werden.
Beim Kauf eines vollelektrischen Fahrzeugs (BEV) kann die THG-Prämie direkt bei uns im Autohaus beantragt werden.

Alles über die  THG-Prämie

Wer ein vollelektrisches Fahrzeug (BEV) besitzt, kann seit dem Jahr 2022 bei dem sog. Quotenhandel eine Prämie von mehreren hundert Euro jährlich erhalten. Seit Anfang 2022 gibt es die Möglichkeit, den Fahrstrom für vollelektrische Fahrzeuge am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie zu vermarkten: Der Halter erhält für die Veräußerung einer pauschalisierten Strommenge seines vollelektrischen Fahrzeugs im Quoten-Handelssystem eine finanzielle Kompensation. Grundlage für den Handel ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken.

Die Höhe der jeweiligen THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest. Schafft ein Mineralölunternehmen die jährliche Quoten nicht mehr, muss es Strafe zahlen – oder Verschmutzungsrechte nachkaufen, um die gesetzlichen Vorgaben zumindest auf dem Papier zu erfüllen. Seit Anfang 2022 dürfen auch Halterinnen und Halter von vollelektrischen Fahrzeugen das von ihnen eingesparte CO₂ „weiterverkaufen“. Zwischenhändler übernehmen die Abwicklung. Diese bündeln die CO₂- Minderung vieler Halterinnen und Halter von vollelektrischen Fahrzeugen und verkaufen diese dann im Paket weiter.


Wichtig:
Plug-in Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können. Die THG-Prämie kann jährlich für das gleiche Fahrzeug beantragt werden, solange man im Fahrzeugschein (ZBI) als Halter eingetragen ist. Selbst bei Verkauf kann man im laufenden Jahr noch die Prämie erhalten. Bei der Beantragung reicht nach aktuellem Stand eine Kopie der ZBI als Halterbeleg aus. Die Prämie kann von Privatpersonen sowie von Unternehmen beantragt werden.
Beim Kauf eines vollelektrischen Fahrzeugs (BEV) kann die THG-Prämie direkt bei uns im Autohaus beantragt werden.

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